Religiöse Maßnahmen
Zuschussfähig sind Veranstaltungen, die der religiösen Bildung in der kirchlichen Jugendarbeit und in der außerschulischen Katechese dienen, soweit diese nicht durch staatliche oder kommunale Mittel bezuschusst werden.
Weitere Infos unter:
https://www.bdkj.info/service/zuschuesse/
Der BDKJ der Diözese Rottenburg-Stuttgart wickelt Zuschüsse ab für seine Mitgliedsverbände, alle Pfarreien und Kirchengemeinden und alle anerkannten Träger der kirchlichen Jugendarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Lehrgänge:
Gefördert werden Lehrgänge, die der Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleiter*innen und sonstigen Leitungskräften von Trägern der außerschulischen Jugendbildung dienen.
Pädagogische Betreuer*innen:
Für den Einsatz ehrenamtlicher, pädagogischer Betreuer*innen bei Jugenderholungsmaßnahmen kann ein Zuschuss gewährt werden.
Weitere Infos unter:
https://www.bdkj.info/service/zuschuesse/
Um von der Jugendstiftung JUST Geld für ein Projekt zu bekommen ist folgender Vorgang zu beachten:
Weitere Infos unter:
just-jugendstiftung.de
Zuschussfähig sind Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Rahmen der Kinder-und Jugendarbeit der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Weitere Infos unter:
https://www.bdkj.info/service/zuschuesse/
Jugendfonds – Finanzielle Förderung der Jugendarbeit
Der Jugendfonds unterstützt die Jugendarbeit im Rems-Murr-Kreis durch die Ausschüttung von Zinserträgen und Zuwendungen, die dem Jugendfonds von anderer Seite zur Verfügung gestellt werden.
Freie Initiativen und Vereine, die ihren Sitz im Rems-Murr-Kreis haben oder im Rems-Murr-Kreis tätig sind, können einen Zuschuss beantragen. Das Kuratorium kann jedes Jahr Förderschwerpunkte und die Höchstsumme einer Einzelförderung festlegen. Die Ausschreibung erfolgt bis zum 31.3. des laufenden Jahres. Es können Anträge für bereits durchgeführte oder geplante Maßnahmen gestellt werden. Die Maßnahmen müssen sich auf das laufende Förderjahr beziehen.
Anträge mit Kontaktdaten (insbesondere E-Mail-Adresse), einer aussagefähigen Beschreibung und einer Kostenaufstellung können bis zum 15.5. des laufenden Jahres im Kreishaus der Jugendarbeit eingereicht werden. Das Kuratorium entscheidet bis zum 15.6. des laufenden Jahres über die eingegangenen Anträge und informiert die Antragsteller*nnen.
Zuschüsse
Wir unterstützen bei der Suche nach Fördermöglichkeiten und bei der Antragsstellung und Abrechnung.
Auf Anfrage kommen wir auch zu Zuschussberatungen vor Ort oder stehen für Fortbildungsseminare zur Verfügung.
Auch die Zuschüsse für allgemeine Erholungsmaßnahmen, internationale Jugendbegegnungen und Mitarbeiter*innenschulungen des Landkreises werden von uns bearbeitet.
Weitere Infos unter:
https://www.jugendarbeit-rm.de/fachbereich-jugendarbeit-rm/uebersicht-zuschuesse-kreisjugendamt-rems-murr/