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Für die (kirchliche) Jugendarbeit können mehrere Zuschüsse gestellt werden. Wenn ihr Hilfe beim Beantragen eines Zuschusses benötigt, könnt ihr euch entweder an eure Kirchengemeinde oder an die jeweiligen Jugendreferate wenden. Zusammengefasst findet ihr (aktuelle) Informationen zu Zuschüssen beim BDKJ Rottenburg-Stuttgart.
Zuschussfähig sind Veranstaltungen, die der religiösen Bildung in der kirchlichen Jugendarbeit und in der außerschulischen Katechese dienen, soweit diese nicht durch staatliche oder kommunale Mittel bezuschusst werden. Maßnahmen müssen bis zum 20. Januar eines Jahres online angemeldet werden. Die Abrechnung findet im Anschluss an die Maßnahme statt.
Der BDKJ Rottenburg-Stuttgart bearbeitet die Zuschüsse für seine Mitgliedsverbände, für alle Pfarreien und Kirchengemeinden und alle anerkannten Träger der kirchlichen Jugendarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Lehrgänge
Gefördert werden Lehrgänge, die der Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleiter*innen und sonstigen Leitungskräften von Trägern der außerschulischen Jugendbildung dienen.
Pädagogische Betreuer
Für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer Betreuer*innen bei Jugenderholungsmaßnahmen kann ein Zuschuss gewährt werden. Jede Maßnahme/Veranstaltung muss bis zum 10. Januar eines Jahres vorher angemeldet werden. Die Abrechnung muss bis spätestens 6 Wochen nach Veranstaltungsende erfolgen.
Gefördert werden Projekte in Baden-Württemberg, die lokal oder regional im Bereich der Jugendbildung beispielhaft und konzeptionell gut aufbereitet sind oder neue Wege in der Arbeit mit jungen Menschen aufzeigen.
Die maßgebliche Beteiligung junger Menschen bei der Projektplanung und Projektdurchführung steht dabei im Vordergrund. Ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement, überzeugenden Ideen, Eigeninitiative und die Übernahme von Verantwortung für sich und andere sind der Jugendstiftung wichtig.
Weitere Informationen findet ihr hier.
Um von der Jugendstiftung JUST Geld für ein Projekt zu bekommen ist folgender Vorgang zu beachten:
Weitere Informationen hierzu findet ihr hier.
Zuschussfähig sind Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Rahmen der Kinder-und Jugendarbeit der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Der Jugendfonds unterstützt die Jugendarbeit im Rems-Murr-Kreis durch die Ausschüttung von Zinserträgen und Zuwendungen, die dem Jugendfonds von anderer Seite zur Verfügung gestellt werden. Freie Initiativen und Vereine, die ihren Sitz im Rems-Murr-Kreis haben oder im Rems-Murr-Kreis tätig sind, können einen Zuschuss beantragen. Das Kuratorium kann jedes Jahr Förderschwerpunkte und die Höchstsumme einer Einzelförderung festlegen.
Weitere Informationen findet ihr hier.
Der Landkreis Ludwigsburg gewährt über den Kreisjugendring Zuschüsse zu Schwerpunktmaßnahmen, die im Rahmen der allgemeinen Jugendarbeit förderungswürdig sind. Die gültigen „Zuschussrichtlinien zur Gewährung von Zuschüssen zu Schwerpunktmaßnahmen von Jugendverbänden“ sind beim Kreisjugendring direkt erhältlich.
Die Beantragung von Zuschüssen erfolgt nur noch online. Die Zugangsdaten können unter zuschuesse@kjr-ludwigsburg.de oder schriftlich angefordert werden.
Weitere Informationen findet ihr hier.
Der Stadtjugendring Ludwigsburg e. V. gewährt seinen Mitgliedsverbänden jährlich auf Antrag Zuschüsse für Maßnahmen und Leistungen, die unmittelbar der Förderung von Kindern und Jugendlichen in Ludwigsburg dienen.
Die Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der Mitarbeit im laufenden Geschäftsjahr (Teilnahme an Mitgliedsversammlungen, Mitarbeit bei Aktionen des SJR, etc.).
Weitere Informationen findet ihr hier.
Im Enzkreis tätige und öffentlich anerkannte Jugendorganisationen und Jugendgruppen, die Jugendarbeit nach dem Jugendbildungsgesetz Baden-Württemberg leisten, erhalten auf Antrag Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen. Grundlage zur Antragstellung/Förderung sind die gemeinsamen Zuschuss-Richtlinien des Landratsamtes Enzkreis und dem Jugendring Enzkreis e.V. Ziel ist es, die Jugendarbeit im Enzkreis zu stärken und vielfältige Angebote zu ermöglichen.
Weitere Informationen findet ihr hier.
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